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Spam-Gesetzgebung hat sich geändert

Die ungarische Spam-Gesetzgebung wurde geändert, wodurch das entsprechende Gesetz neue Konzepte und Zuständigkeitsregeln für unerbetene elektronische Nachrichten enthält.

Gesetz CVIII von 2001 über bestimmte Fragen der Dienste des elektronischen Handels und der Dienste der Informationsgesellschaft. Das Gesetz enthält im Zusammenhang mit der Novelle neue Konzepte und Zuständigkeitsregelungen für unerbetene elektronische Nachrichten.

Das Gesetz definiert Spam als „elektronische Werbung“ anstelle einer elektronischen Werbenachricht und legt fest, dass eine solche Werbung per E-Mail oder ähnlichen Kommunikationsmitteln (z. beigetragen (sog. Opt-In-System).

Neben dem Begriff der elektronischen Werbung führt die Gesetzesänderung die Begriffe „elektronischer Werbetreibender“, „Dienstleister für elektronische Werbung“ und „Herausgeber elektronischer Werbung“ ein und definiert deren Haftung in Bezug auf unerbetene elektronische Werbung.

Auch die Regeln zu den offiziellen Verfahren zum Versenden von Spam wurden geändert. Gemäß der Novelle kann unerbetene elektronische Werbung dem Büro der Nationalen Kommunikationsbehörde gemeldet werden, der sog der Beschwerde im Rahmen des elektronischen Werbeüberwachungsverfahrens nachzugehen. Infolge des Kompetenzwechsels kann die Verbraucherschutzaufsichtsbehörde „nur“ wegen Verstößen gegen die Vorschriften über kommerzielle Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit unerbetener elektronischer Werbung angerufen werden.

Im Verfahren der Nationalen Kommunikationsbehörde kann sie die Aufhebung des Verletzungsstatus anordnen, die weitere Fortsetzung des Verletzungsverhaltens untersagen und gegen den Verletzer eine elektronische Handelsstrafe in Höhe von fünfzigtausend Forint bis fünfhunderttausend Forint verhängen.

Zusätzlich zu den oben genannten Änderungen in Bezug auf Spam wurde die CLXXI. Das Gesetz änderte die ursprüngliche Rechtsvorschrift noch an mehreren Stellen, beispielsweise beim Begriff der privaten Kommunikation, der Möglichkeit der Einschränkung elektronischer Dienste, einigen Vorschriften zum Verfahren zur Entfernung von Meldungen und Bestimmungen zu reglementierten Berufen.

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