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Italien blockiert den Strom

In der Piratenbucht klingeln keine italienischen Schiffe mehr, maximal Boote mit ausländischen Abzeichen.

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Italiens besagt, dass bestimmte ausländische Websites gesperrt werden dürfen, wenn sie die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglichen. Unnötig zu erwähnen, dass Pirate Bay in den Augen aller Gesetzgeber der rote Posten in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Inhalte ist, daher ist es klar, dass diese Site zumindest theoretisch zuerst gesperrt wird.

Pirate Bay ist gestorben und auferstanden

Es wird erwartet, dass der Fall nicht so einfach wird, so dass Gegner des Urteils den Fall in höheren Foren, gegebenenfalls sogar auf EU-Ebene, zur Sprache bringen werden. In diesem Fall werden Diensteanbieter wahrscheinlich die Einführung der Sperrung bis zu einem endgültigen Urteil verschieben. Wir sind gespannt auf die Entwicklungen, da uns künftig eine EU-Entscheidung treffen könnte.

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