Noch kein Monat bis zur Digitalumstellung
Am 2013. Juli 31 wird in 14 Landkreisen im zentralen Teil des Landes der moderne analoge Fernsehrundfunk durch den modernen digitalen Rundfunk ersetzt.
Wer kann unterstützt werden?
Gefördert werden Personen, die regelmäßige Sozialhilfe, Wohngeld, Pflegegeld oder Altersrente, ein eigenes Bildungsgeld, ein Behindertengeld, eine persönliche Blindenrente, ein eigenes Militärpflegegeld oder eine Erwerbstätigkeit beziehen Ersatzgeld zu zahlen.
Anspruch auf die Leistung hat auch eine Person, die im Jahr 2013 das 70. Lebensjahr (oder älter) vollendet, und der Gesamtbetrag der von ONYF gezahlten Renten, rentenähnlichen Sozialleistungen und Krankenversicherungsleistungen beträgt nicht HUF 57.
Darüber hinaus setzt die Förderung voraus, dass im Haushalt des Antragstellers nur analoge Fernsehprogramme verfügbar sind, also nur M1-, TV2- und RTL-Klub-Sendungen.