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Das Internet ist eingeschränkt

Künftig können Gerichte die Sperrung des Zugriffs auf bestimmte Internetdaten auf fremden Servern anordnen. Die ebenfalls von der Regierung initiierte Novelle des Strafgesetzes wurde am Montag mit Unterstützung der Fidesz-KDNP vom Parlament verabschiedet.Internet Durch die Änderung können Daten auf fremden Servern vorübergehend oder dauerhaft unzugänglich gemacht werden. Erlässt das Gericht eine endgültige Anordnung, die elektronischen Daten dauerhaft unzugänglich zu machen, ist deren Vollstreckung auf das Land übertragbar, in dessen Hoheitsgebiet der Hosting-Provider niedergelassen oder niedergelassen ist.

Die Übermittlung wird zwischen den Justizministern beider Länder vereinbart, wobei der Ausländer informiert wird, dass das Gericht die Vollstreckung durch Sperrung anordnet, wenn der Staat der Löschung der Daten nicht innerhalb eines Monats nachkommen kann.

Ungarn muss die gleichen Anträge von ausländischen Parteien erhalten und das Gericht muss über die Vollstreckung entscheiden. Die auf Grund eines ausländischen Urteils angeordnete Vollstreckung ist unverzüglich zu beenden, wenn die Vollstreckbarkeit des ausländischen Urteils erloschen ist.

Die Bestimmung tritt ab Juli in Kraft, das Gesetz sieht jedoch eine Nachfrist von sechs Monaten für Fälle vor, in denen nicht der Hosting-Provider den Inhalt entfernen muss, der die Straftat begeht, sondern der ISP, um ihn zu blockieren. Nach dem 2014. Januar 1 kann der ISP jedoch eine Geldbuße zur Sperrung verhängen.

Das Gesetz rechtfertigt die wachsende Zahl von Verbrechen, die über das Internet begangen werden, und Kinder sind besonders gefährdet. Daher hat die Regierung die Änderung eingeleitet, um Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch, Ausbeutung und Kinderpornografie von Minderjährigen zu ermöglichen. [mti]

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