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Nächstes Jahr werden die Register elektronisch geführt

Ab dem kommenden Juli werden die Register nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch geführt. Es vereinfacht auch die bürgerliche Verwaltung und die Arbeit der Standesbeamten.Geburtsurkunde Am Montag hat die Nationalversammlung gegen 299 Ja- und 43 Nein-Stimmen Gesetzesänderungen zur Entwicklung des elektronischen Registers beschlossen. Dem Beschluss zufolge soll ein einheitliches, bundesweites System eingeführt werden. Die bisherigen vier Registrierungsarten (Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft und Tod) werden durch eine ersetzt, wodurch die Meldepflicht zwischen den Registern entfällt. Das neue System verknüpft Daten nicht mehr mit Ereignissen, sondern mit Personen, auf dieser Grundlage können aber auch ein Auszug und eine amtliche Bescheinigung ausgestellt werden. Dokumente sind bei jedem Standesbeamten erhältlich, aber auch bei ausländischen Vertretungen.

Das elektronische Register wird Daten zu väterlichen Anerkennungen enthalten. Mit seiner Einführung wird die Unterzeichnung des Heiratsregisters überflüssig, stattdessen wird die Heiratsurkunde eingeführt, wodurch die feierliche Unterzeichnungszeremonie erhalten bleibt. Das elektronische Register ermöglicht es auch, den Weg der Geburtsurkunde nachzuvollziehen. Bisherige papierbasierte Register werden bei Änderungen digitalisiert. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Durchsuchbarkeit von Personenstandsregisterdaten. Die Veränderungen erfordern fast eine Milliarde Forint in der IT-Entwicklung, die der Staat aus EU-Ausschreibungsmitteln finanzieren würde. [mti]

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